Folkverein Chemnitz e.V.

Finanzordnung

Stand vom 19.1.2015

Die Mitgliedsbeiträge betragen für Die Beiträge sind jährlich im voraus zu zahlen. Fördermitglieder können ihre Beiträge auch in geldwerten Sachleistungen zahlen.

Spenden sind jederzeit willkommen.


Finanzielle Entscheidungen (über Ausgaben) treffen:
Unkostenbeiträge

Wir müssen zu unseren Veranstaltungen Unkostenbeiträge zur Finanzierung der Miete erheben. Um die Kassierung zu effektivieren wurde eine Rabattstaffel eingeführt. Die Beiträge sind unabhängig vom Mitgliedsbeitrag von allen an den Veranstaltungen teilnehmenden in folgender Höhe zu entrichten:


Fahrtkostenerstattung

Grundbetrag: 20ct pro gefahrenem Kilometer, mit folgender Staffel bzgl. der Auslastung des Fahrzeuges:

Als Personen in diesem Sinne gelten alle am jeweiligen Auftritt aktiv beteiligten Personen wie Musiker, Tanzmeister, Techniker und andere Mitwirkende, nicht aber mitreisende Familienangehörige.
Bahnfahrern wird die preiswerteste, übliche Ticketvariante bezahlt.

Für den Erhalt der Fahrtkostenerstattung ist diese möglichst zeitnah, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Auftrittstermin schriftlich mit dem entsprechenden Formblatt zu beantragen. Für alle Auftritte bis Ende 2014 gilt eine Übergangsfrist bis 15.03.2015.

Deckelung der Fahrtkosten:
Der Vorstand summiert die beantragten Fahrtkostenerstattungen über einen längeren Zeitraum von maximal einem Jahr und prüft über die eingenommenen Gelder, ob eine Auszahlung in der beantragten Höhe möglich ist. Bei Bedarf kann der Vorstand die Gesamtsumme der Auszahlung beschränken. Tut er dieses, so werden alle beantragten Fahrtkosten nur prozentual ausgezahlt. Eine Auszahlung der Fahrtkosten erfolgt nach der Beschlußfassung in einer Zahlung für den kompletten Zeitraum.